Ein Mieter möchte ein Balkonkraftwerk installieren – gefährdet das seinen Mieterstromvertrag?
Nein, grundsätzlich nicht. Ein Mieter kann parallel zu seinem Mieterstromvertrag ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben – beide Stromquellen schließen sich nicht gegenseitig aus. Der selbst erzeugte Strom aus dem Balkonkraftwerk deckt einen Teil des eigenen Verbrauchs direkt ab, der restliche Verbrauch läuft weiterhin regulär über euren Mieterstromvertrag und wird wie gewohnt abgerechnet. Als Vermieter solltest du der Installation formal zustimmen, weil es sich um eine bauliche Veränderung an der Fassade bzw. am Balkon handelt – das ist aber ein separates mietrechtliches Thema und hat mit dem Mieterstromvertrag selbst nichts zu tun. Eine Kündigung des Mieterstromvertrags allein wegen eines Balkonkraftwerks ist nicht vorgesehen.