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Was passiert, wenn eine Lastschrift von der Bank zurückgebucht wird (Rücklastschrift)?

Bucht die Bank eine Lastschrift zurück (z. B. wegen fehlender Deckung), erscheint das als eigener Umsatz in deinem Kontoauszug – teils erst Wochen nach dem ursprünglichen Einzug. Diesen ordnest du im Zahlungsabgleich als Rücklastschrift zu: Das System bucht den zurückgeholten Betrag sowie eine ggf. anfallende Gebühr als neue offene Forderungen auf das Konto des Bewohners – die du anschließend wie gewohnt einziehen bzw. zuordnen kannst.

Wichtig: Das erkennt das System aktuell nicht in allen Fällen automatisch – du kannst den Umsatz auch selbst als Rücklastschrift bzw. Gebühr verbuchen, indem du direkt aus der Zuordnungsmaske eine manuelle Forderung erstellst.