Ein Bewohner hat zu wenig oder zu viel gezahlt – was mache ich?
Zugeordnet wird einfach der tatsächlich eingegangene Betrag. Bei einer zu geringen Zahlung bleibt der Rest als offene Forderung stehen und wird mit der nächsten Zahlung oder der Jahresabrechnung verrechnet. Bei einer zu hohen Zahlung kannst du den Überschuss als Guthaben buchen.