Mein Gebäude hat Wohn- und Gewerbeeinheiten – bekomme ich trotzdem die Mieterstromförderung?
Ja, grundsätzlich schließt ein Gewerbeanteil im Gebäude die Mieterstromförderung nicht aus – entscheidend ist, wie groß dieser Anteil ist und wie er gemessen wird. Solange der Gewerbeanteil überschaubar bleibt, lässt er sich in der Regel über das normale Messkonzept (z. B. den virtuellen Summenzähler) mit abbilden. Wächst der Gewerbeanteil deutlich – etwa weil eine große gewerbliche Einheit hinzukommt oder ihr Verbrauch stark steigt – kann es sein, dass dafür ein separater RLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung) nötig wird, weil Gewerbeverbräuche ab einer bestimmten Größe anders abgerechnet werden müssen als Wohneinheiten (Details dazu in "Mein Gewerbeanteil im Gebäude wächst – benötige ich jetzt einen RLM-Zähler?"). Das ändert nichts an deiner grundsätzlichen Förderfähigkeit, wirkt sich aber auf das Messkonzept und die Kosten für die Messtechnik aus. Wenn sich der Gewerbeanteil in deinem Gebäude verändert, melde dich am besten proaktiv beim Support, damit wir das Messkonzept rechtzeitig anpassen können, bevor es Probleme bei der Abrechnung gibt.