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Was ist der Unterschied zwischen Mieterstromtarif & Reststromtarif?

Für jedes Mieterstromprojekt legst du zwei Tarif-Bausteine fest, die zusammen deine Abrechnung ergeben: den Mieterstromtarif, zu dem deine Bewohner ihren Strom bei dir beziehen, und den Reststromtarif, zu dem du selbst den zusätzlich benötigten Netzstrom bei deinem Lieferanten einkaufst. Beide sind zwingend erforderlich, damit du am Ende des Jahres abrechnen kannst.

Welche Tarifmodelle gibt es für den Mieterstromtarif?

Mischpreis: Ein einheitlicher Preis pro kWh für den gesamten Verbrauch, unabhängig davon, ob der Strom gerade aus der PV-Anlage oder aus dem Netz kommt. Der Preis ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus PV-Strompreis und Reststrompreis. Vorteil: besonders einfache, transparente Abrechnung – geeignet, wenn du eine leicht verständliche Preisgestaltung willst.

Zwei-Tarif-System mit projektweiter Abrechnung: Deine Mieter zahlen zwei getrennte Preise – einen günstigeren PV-Tarif und einen höheren Reststromtarif. Die Aufteilung erfolgt nicht individuell pro Haushalt, sondern über den projektweiten Autarkiegrad (PV-Stromverbrauch im Gebäude ÷ Gesamtstromverbrauch im Gebäude × 100), der solidarisch auf alle Mieter angewendet wird. Vorteil: klare Preisstruktur, einfachere Abrechnung ohne Einzelmessung pro Haushalt. Nachteil: Der einzelne Mieter kann seinen PV-Anteil nicht durch eigenes Verbrauchsverhalten beeinflussen, und bei hohem Netzstrombedarf kann der Preis für alle steigen.

Zwei-Tarif-System mit individueller Abrechnung: Auch hier gibt es einen separaten PV- und Reststromtarif, aber jeder Haushalt bekommt eine eigene viertelstündliche (15-Minuten-)Verbrauchsmessung. So wird für jedes Intervall exakt bestimmt, wie viel PV-Strom bzw. Netzstrom tatsächlich verbraucht wurde, und die Kosten werden am Ende der Abrechnungsperiode entsprechend zusammengerechnet. Vorteil: höchste Kostengerechtigkeit – wer viel Eigenstrom nutzt, profitiert am meisten. Nachteil: höherer Verwaltungs- und Messtechnikaufwand, da mehr Zähler und Abrechnungsmechanismen nötig sind.

Welche Zählertechnik brauchst du für welches Modell?
Beim Mischpreis reicht ein SLP-Zähler, eine Fernauslesbarkeit ist nicht nötig. Beim Zwei-Tarif-System mit projektweiter Abrechnung reicht ebenfalls ein SLP- oder RLM-Zähler, Fernauslesbarkeit ist vorteilhaft, aber nicht zwingend. Beim Zwei-Tarif-System mit individueller Abrechnung ist ein RLM-Zähler mit Fernauslesbarkeit zwingend erforderlich.

Was ist der Reststromtarif?
Der Reststromtarif ist der Preis, zu dem du als Betreiber den Reststrom – den zusätzlich zur PV-Erzeugung benötigten Strom – von deinem gewählten Stromlieferanten einkaufst. Dieser Einkaufspreis ist unabhängig vom Mieterstromtarif, den du deinen Bewohnern in Rechnung stellst: Du kannst ihn zum Beispiel aktualisieren, sobald dein Lieferant die Preise anpasst, ohne dass sich automatisch etwas am Mieterstromtarif ändert.