Wie werden Zähler wie Allgemeinstrom oder technische Anlagen abgerechnet, die keinem einzelnen Bewohner zugeordnet sind?
Solche Zähler werden als eigenständige Verbrauchseinheiten geführt und separat abgerechnet. Damit eine Abrechnung möglich ist, wird für jede Verbrauchseinheit eine entsprechende Zuordnung (z. B. Nutzer oder Kostenstelle) angelegt. Die entstehenden Kosten können als umlagefähige Betriebskosten auf die Mieter übertragen werden.