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Mein Gewerbeanteil im Gebäude wächst – benötige ich jetzt einen RLM-Zähler?

Als grobe Orientierung: Ab einem Gesamtjahresverbrauch des Gebäudes von rund 100.000 kWh – was bei einem höheren Gewerbeanteil schneller erreicht wird als bei reinen Wohngebäuden – kann eine registrierende Leistungsmessung (RLM) erforderlich werden. Das bedeutet, dass dein Verbrauch nicht mehr nur in Summe, sondern in kurzen Zeitintervallen (viertelstündlich) erfasst wird, was etwas höhere Anforderungen an die Zählertechnik am Summenzähler stellt. Wenn sich der gewerbliche Anteil in deinem Gebäude spürbar erhöht, prüfen wir für dich anhand deiner tatsächlichen Verbrauchsdaten, ob dieser Schwellenwert überschritten wird und ob eine Umstellung nötig ist.