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Wie wird mit Nicht-Teilnehmern im Mieterstrommodell umgegangen?

Wie wird der Verbrauch von Nicht-Teilnehmern gemessen und abgerechnet?

Nicht-Teilnehmer haben einen eigenen Unterzähler, beziehen darüber ausschließlich Netzstrom und rechnen direkt mit ihrem eigenen Stromlieferanten bzw. dem Grundversorger ab – nicht mit dir. Der Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber meldet deren Verbrauch an den jeweiligen Lieferanten und zieht ihn rechnerisch vom Summenzähler ab, sodass keine Doppelabrechnung entsteht und dir dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

In deinem Gebäude erfasst ein Summenzähler am Netzverknüpfungspunkt den gesamten Stromverbrauch. Dahinter sitzen die Unterzähler der einzelnen Wohnungen. Eine kleine Abweichung zwischen dem am Summenzähler gemessenen Gesamtverbrauch und der Rechnung des Energieversorgers ist dabei normal und kein Fehler.

Wirkt sich das auf meine Wirtschaftlichkeit aus?

Der Einfluss auf deine Wirtschaftlichkeit ist gering. Da alle Zähler an derselben Sammelschiene hinter dem Summenzähler hängen, wird der PV-Strom, den ein Nicht-Teilnehmer nicht abnimmt, automatisch den teilnehmenden Mietern zur Verfügung gestellt – er geht also nicht verloren. Einzig die Grundgebühr zahlt ein Nicht-Teilnehmer nicht an dich, was sich leicht negativ auf deine Wirtschaftlichkeit auswirkt.

Kann ich die Messstellenbetriebskosten von Nicht-Teilnehmern umlegen?
Möchtest du künftig auch die Messstellenbetriebskosten (wMSB) von Nicht-Teilnehmern umlegen, ist das über das sogenannte Liegenschaftsmodell möglich. Das erfordert eine vertragliche Anpassung mit deinen Mietern. Wende dich dafür an deinen Ansprechpartner bei metergrid.