Wie wird mit Nicht-Teilnehmern im Mieterstrommodell umgegangen?
Mieter, die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen, beziehen ihren Strom ausschließlich aus dem öffentlichen Netz und werden direkt über ihren eigenen Stromlieferanten oder den Grundversorger abgerechnet. Sie haben dafür eigene Unterzähler.
Teilnehmende Mieter beziehen Strom sowohl aus der PV-Anlage als auch ergänzend aus dem Netz. Die Verbräuche beider Gruppen werden über den Summenzähler bilanziell voneinander abgegrenzt.